Krankenkassen

Seit dem 01. 01. 2008 sind die Krankenkassen durch die Schaffung des § 20c Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Förderung der Selbsthilfe verpflichtet. 2015 wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz-PrävG) letzte Veränderungen vorgenommen.

Im „Leitfaden Selbsthilfeförderung“ des GKV Spitzenverbandes sind Grundlagen und Bedingungen der Förderung enthalten.

Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände auf Bundes-, Landes- und Ortsebene die Selbsthilfe gemeinschaftlich über einen Gemeinschaftsfonds.

An den Beratungen über die Mittelvergabe aus diesen Fonds sind auf allen Ebenen Vertreter der Selbsthilfe zu beteiligen. Zumindest auf Bundes- und auf Landesebene existieren hierzu gemeinsame Fördergremien der Krankenkassen und der Selbsthilfe.

Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung gibt es nach wie vor auf allen Förderebenen die sog. kassenindividuelle Selbsthilfeförderung, die von den Krankenkassen überwiegend als Projektförderung ausgestaltet ist.

Die Deutsche GBS Initiative beantragt sowohl Mittel der Pauschalförderung auf Bundes- und den Landesebenen, als auch Mittel der Projektförderung für konkrete Vorhaben.

Bei der Beantragung, Betreuung und Abrechnung dieser Mittel arbeiten wir sehr gut mit zahlreichen Vertretern der Krankenkassen zusammen.

Herzlichen Dank für diese gute Zusammenarbeit!