Rehabilitation

„Rehabilitation“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „wiederherstellen“. Die gesetzliche Rentenversicherung führt unter dieser Bezeichnung Leistungen mit dem Ziel durch, eine erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber eine Verschlechterung abzuwenden. Und es rechnet sich für Sie und für uns:“
so auf der Internetseite http://www.deutsche-rentenversicherung.de../medizinische_reha_

 

Rehabilitation – medizinische Rehabilitation (aus unserem Journal 3/17)

Reha ist eine Sozialleistung für Kranke oder Behinderte. Oder für Menschen, die von Krankheit und Behinderung bedroht sind. Ziel Rückkehr in das bisherige Leben Selbstständige Lebensführung und Erwerbsfähigkeit Beteiligte Ein Team aus Ärzten, Therapeuten und Pflegepersonen arbeitet zusammen mit dem Kranken und seinen Angehörigen.

Neurologische Rehabilitation wird in sechs Phasen eingeteilt Es müssen nicht alle Phasen und auch nicht alle in der Reihenfolge A bis F durchlaufen werden. Phase A – Akutbehandlung Phase B – Frührehabilitation. Der Betroffene kommt ins bewusste Leben zurück. Phase C – Weiterführende Rehabilitation. Der Patient wird selbstständiger. Phase D – Medizinische Rehabilitation. Das Ziel ist die Selbstversorgung im Alltagsleben. Phase E – Schulisch-berufliche Rehabilitation. Belastungserprobung oder Berufsfindung dienen der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit. Phase F – Medizinisch-aktivierende Behandlungspflege. Langzeitbehandlung, wenn ein selbstständiges Leben nicht möglich ist.

Planung und Durchführung der Rehabilitation

Zur Ausarbeitung des Therapieplans wird zuerst festgestellt, welche Fähigkeiten eingeschränkt sind. Jeder Patient kann andere Ausfallserscheinungen haben. Das Rehabilitationsteam benutzt dazu spezielle Fragebögen. Sie wurden entwickelt, um die vielfältigen Ausfallserscheinungen zu beurteilen. Es werden sensomotorische Fähigkeiten, Alltagsfertigkeiten, psychisches Befinden und die Auswirkung der Behinderungen auf die Lebensqualität ausgewertet. Dabei werden der Einfluss persönlicher Faktoren des Patienten und Faktoren seiner Umwelt berücksichtigt. Auf Grundlage dieses Befundes werden mit dem Patienten die Therapieziele bezüglich seines Alltagslebens und Berufs erstellt. Diese müssen im Laufe der Behandlung überprüft und angepasst werden, da die Rehabilitation ein dynamischer Prozess ist.

Rehabilitationsmethoden

Die Auswahl der Rehabilitationsmethoden entspricht der Phase, in der sich der Patient befindet, und den Therapiezielen. Kernelemente sind unter anderem das aktive, wiederholende Üben einer Fähigkeit oder einer Bewegung und die Teilhabe-orientierte Rehabilitation. Dies geschieht sowohl als isoliertes sensomotorisches Üben als auch als aufgabenorientiertes Vorgehen und alltagsorientierte Therapie.

Mit den aktiven Übungen soll so früh wie möglich begonnen werden, wobei sie am Anfang nur wenige Male wiederholt werden dürfen und mit möglichst wenig Widerstand. Eine Überforderung muss immer vermieden werden. Dies könnte einen Rückschlag im Rehabilitationsprozess verursachen.

In der Rehabilitationsklinik bekommt der Patient zusätzlich einen Plan mit Übungen, die er zu Hause durchführen sollte. Dafür müssen auch seine Angehörigen/Bezugspersonen ausgebildet werden, damit sie ihn aktiv unterstützen können und Risiken, wie zum Beispiel Sturzgefahr, vermieden werden können. Der Patient und seine Angehörigen lernen, Aktivitäten langsamer durchzuführen, sie in einzelne Teilschritte zu zerlegen und damit Energie einzusparen und Erschöpfung zu vermeiden. Wenn es nötig ist, müssen sie Beratung und Unterstützung bekommen, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.

Von besonderer Bedeutung ist das Erlernen und gezielte Nutzen von Hilfsmitteln, zum Beispiel der Gebrauch eines Rollators, die das Alltagsleben erleichtern und dem Patienten erlauben, auch mit Behinderung sein gewohntes Leben so gut wie möglich wiederaufzunehmen.

Während der gesamten Rehabilitationszeit brauchen der Patient und seine Angehörigen/Bezugspersonen gezielte psychologische Betreuung, um Ängste und die entstandene Stresssituation zu verarbeiten.

Wunsch- und Wahlrecht
Wer eine Reha beantragt, darf wählen, in welche Klinik er gehen möchte.
Dies gilt, wenn die Klinik die Erkrankung behandeln kann, einen Vertrag mit dem Leistungsträger hat. Leistungsträger ist die Krankenkasse oder die Rentenversicherung.
Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch IX.
§ 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen. (2) Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind, können auf Antrag der Leistungsberechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgeführt werden können … (3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung. (4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten.

Grundsätzlich soll die Entscheidung über den Ort sowie die Art und Weise der Rehabilitation, ob ambulant, teil- oder vollstationär durchgeführt, demnach beim Patienten liegen. Damit soll gewährleistet werden, dass sich der Rehabilitand während der Maßnahme wohlfühlt und das Rehabilitationsziel erreicht wird.

hier finden sie eine Antragsvorlage