Neue Pauschbeträge im Bereich Pflege ab 2021

Der aktuell verabschiedete Kabinettsentwurf, der nun noch im Deutschen Bundestag verabschiedet werden muss, sieht für pflegende Angehörige neue Pflegepauschbeträge vor, die voraussichtlich ab 2021 geltend gemacht werden können.

Der Pflegepauschbetrag soll erhöht werden. Zukünftig soll er auch unabhängig von dem Kriterium „hilflos“ gewährt werden.

Für steuerpflichtige Pflegepersonen, die Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 pflegen, werden erstmals Pflege-Pauschbeträge eingeführt. Der Pauschbetrag wird 600 Euro bei Pflegegrad 2 und 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 betragen. Der bisherige Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 wird von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht.

Weitere Informationen zu dem Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetrags¬gesetz) finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-07-06-Behinderten-Pauschbetragsgesetz/0-Gesetz.html