Die elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem 1. Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Als freiwillige und kostenfreie Akte ist sie dann bundesweit verfügbar und hält Gesundheitsdaten auf einen Blick bereit – auf Wunsch ein Leben lang. Auf unserer Internetseite findet Ihr ein Erklärvideo zur elektronischen Patientenakte.

Wenn wir dies möchten können diese Informationen in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden:

Befunde, Diagnosen, Therapien, Behandlungsberichte, Impfungen, Medikationspläne, Arztbriefe und Notfalldatensätze

Auch eigene Daten könnten dort abgelegt werden. Dies könnte für die Therapieprotokolle bei subcutaner Behandlung sinnvoll sein. Stellen Sie Sich vor, dass wir unsere Rehabilitationserfolge und -misserfolge dort eintragen würden. Wenn der Arzt dies vor unserem nächsten Gespräch lesen würde könnten man viel effizienter zusammenarbeiten.

Erklärvideo zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Informationen Bundesgesundheitsministerium