App auf Rezept – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)

Viele von uns nutzen (häufig kostenfreie) Gesundheits-Apps, etwa zur Erinnerung an die Einnahme der Medikamente. Oft genügen diese Apps leider nicht den Datenschutzanforderungen. Mit dem Digitalen Versorgungsgesetz wurde gesetzlich festgelegt, dass Patient*innen Apps nunmehr auf Rezept erhalten können. Geprüft wird die App vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz. Ob eine App von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden kann, lässt sich über das sog. DiGA- Verzeichnis feststellen, das über die Seiten des BfArM abrufbar ist. In Einzelfällen können jedoch Einzelkassen auch darüber hinaus Apps erstatten. Weitere Informationen, insbesondere zu dem sog. DIGA-Verzeichnis, finden Sie unter folgendem Link des BfArM: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/DVG/_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Nett

Bildquelle: https://diga.bfarm.de/de