Langfristiger Heilmittelbedarf bei GBS festgelegt

Erleichterung bei der Verordnung von Therapien

Als Patientenvertretung konnten wir einen Erfolg verzeichnen. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) konnten wir im vergangenen Jahr unsere Wünsche zur langfristigen Therapie der GBS einbringen. Nun wurde die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat unter anderem auch das Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems), GBS in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Die Änderungen treten jetzt zum 01. Juli 2021 in Kraft.

Langfristiger Heilmittelbedarf

Bei schweren funktionellen oder strukturellen Schädigungen kann es notwendig sein, Physio-, Sprach- oder Ergotherapie dauerhaft als Behandlung einzusetzen. Ihr Arzt ist nun nicht mehr beschränkt und kann dauerhaft Therapie verordnen. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht notwendig.