Der Europäische Behindertenausweis kommt.

Der Europäische Behindertenausweis kommt
Europäischer Rat und Parlament ebnen den Weg für den europäischen Behindertenausweis und den europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen.

Der Vorschlag der Kommission wurde im September 2023 angenommen, und der Europäische Rat hat seine Verhandlungsposition im November 2023 festgelegt. Am 17. Januar 2024 wurden intensive Verhandlungen über die endgültige Fassung der Richtlinie aufgenommen, die dann am 08. Februar 2024 erfolgreich zum Abschluss gebracht werden konnten. Jetzt wurde die Einigung sowohl vom Parlament als auch vom Europäischen Rat förmlich angenommen. Damit wird der Europäische Behinderten- und Parkausweis endgültig in Kraft gesetzt. Mit der Richtlinie haben Menschen mit Behinderungen bei Kurzreisen gleichberechtigten Zugang zu Vorzugsbedingungen, wie z. B. ermäßigte oder keine Eintrittsgebühren, bevorzugter Zugang und Zugang zu reservierten Parkplätzen. Beide Karten gewähren den Karteninhabern sowie den sie begleitenden Personen und Assistent*innen Zugang unter den gleichen Bedingungen wie nationale Karteninhaber. Auch Menschen mit Behinderungen, die für Mobilitätsprogramme in einen anderen Mitgliedsstaat ziehen, fallen unter diese Richtlinie. Die nationalen Behörden werden für die Ausstellung physischer und digitaler europäischer Behindertenausweise in einem barrierefreien Format zuständig sein. Die Ausweise werden in der gesamten EU als Nachweis für eine Behinderung oder einen Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung anerkannt werden. Der EU-Behindertenausweis wird in physischer Form und, sofern verfügbar, in digitaler Form ausgestellt und kostenlos ausgestellt und verlängert. In den einzelnen EU-Länder können Kosten für den Verlust und die Beschädigung der Karte anfallen. Bei Menschen mit Behinderungen, die auf Unterstützung einer/eines persönlichen Assistenten angewiesen sind, können ihren Ausweis mit dem Buchstaben „A“
versehen lassen.

Die Europäische Parkkarte für Menschen mit Behinderungen wird in physischer Form ausgestellt. Die EU-Länder werden aufgefordert, die Karte auch in digitaler Form auszustellen, und können sich dafür entscheiden, eine Gebühr für die Verwaltungskosten für die Ausstellung und Erneuerung der Karte zu erheben. Beide Karten müssen innerhalb von neunzig Tagen ausgestellt werden, außer in Fällen, in denen längere medizinische Untersuchungen erforderlich sind.

Quelle:
https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++de3b8d9e-d1ac-11ee-8d7d-fd0947121886