Die neue Blanko-Verordnung: Individueller und bedarfsgerecht
Unsere Erkrankungen machen regelmäßige Physio- und Ergotherapie notwendig. Die Muskulatur muss aufgebaut und trainiert werden und/oder es müssen alltägliche Bewegungsabläufe neu erlernt werden. Das Ziel ist, dass wir unsere Selbstständigkeit so gut es möglich ist erhalten oder wiedererlangen, um in Beruf und Alltag zurechtzukommen. Doch welche Therapie ist für mich am geeignetsten? Mehrere Betroffene haben uns in der letzten Zeit zu dieser Frage kontaktiert. Dabei ging es ganz speziell um die Physiotherapie KG-Geräte, um die Muskulatur effektiv und möglichst schnell aufbauen zu können. Die Fragesteller erhoffen sich von dieser speziellen Krankengymnastik am Gerät also einen effektiveren Muskelaufbau. Das Problem bei der Verordnung KG-Geräte: Im Heilmittelkatalog steht das GBS mit der G61.0 unter der Diagnosegruppe PN, zu der KG Geräte nicht dazugehört. Es wird also nicht speziell verordnet. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist möglich, kann aber abgelehnt werden. Daher wurde der Wunsch an uns gerichtet, als Selbsthilfeorganisation beim G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) tätig zu werden um eine Ergänzung des Heilmittelkatalogs zu erreichen. Wir reagieren diesbezüglich aber eher zurückhaltend, denn Gerätetraining kann bei zu ehrgeizigen Patienten durchaus auch negative Folgen haben und außerdem dürfen Therapeuten im Rahmen ihrer Behandlung Geräte in der Therapie selbstverständlich nutzen, wenn Sie das für richtig erachten.
Hinzu kommt, dass sich Zurzeit einiges an der Art der Verordnungen ändert, denn seit dem 01. April 2024 gibt es die sogenannte Blankoverordnung. Zunächst dürfen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten die Versicherten in dieser Form behandeln. Bei der Blankoverordnung stellen Ärztinnen und Ärzte zwar nach wie vor die Diagnose, verordnen aber kein konkretes Heilmittel mehr. Über dieses sowie die Anzahl und Frequenz entscheiden die Heilmittelerbringenden, die die Therapie damit flexibler gestalten können. So können zukünftig individuellere und bedarfsgerechtere Therapien möglich werden.
Zum besseren Verständnis:
Zur Ergotherapie gehören vor allem grundlegende Dinge, wie sich selbst anziehen und Essen zubereiten. Die nötigen Bewegungsabläufe werden deshalb gezielt geübt. Die Physiotherapie wurde lange auch Krankengymnastik genannt. Physiotherapie und Krankengymnastik sind aber keine austauschbaren Begriffe. Die Krankengymnastik ist ein Teil der Physiotherapie. Die Therapierichtung selbst umfasst mehr. Neben den klassischen physischen Übungen gehören hier noch Methoden wie Massage, Elektrotherapie, Hydrotherapie (Wärme) und Thermotherapie (Kälte-Wärme-Therapie) dazu. All diese Methoden helfen uns dabei die Funktionsfähigkeit des Körpers wiederherzustellen. Außerdem soll die Patientin oder der Patient möglichst schmerzfrei werden. Gegebenenfalls sind auch weitere Therapeutinnen und Therapeuten an der Behandlung beteiligt wie zum Beispiel aus der Logopädie.
Sabine Nett
Quelle:
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1758720.jsp