„Bei dringendem Bedarf und bekannter Langzeitmedikation soll es Apotheken in Zukunft möglich gemacht werden, etwa bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten, verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung abzugeben.“ Darüber hinaus sollen sie bei einer Reihe von grundsätzlich unkomplizierten Erkrankungen wie Harnwegsinfekten eigenverantwortlich bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben können. „Damit werden Arztpraxen entlastet und es kann eine schnelle Versorgung erfolgen“, heißt es in dem Papier des BMG.
Sie finden den Artikel unter folgendem Link, in welchem weitere Inhalte der Apothekenreform dargestellt werden: https://www.aerzteblatt.de/news/umfassende-impfbefugnisse-fur-apotheken-geplant-d840a3a5-011c-4c80-9670-c8f4d7d35b03